Arbeitssicherheit

31. Mai 2010

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit berate ich Sie in Fragen der Arbeitssicherheit nach § 3 der UVV Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A2) und nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).arbeitssicherheit

- Jährliche Unterweisungen
- Erstellen von Flucht und Rettungsplänen
- Gefährdungsbeurteilungen

Der Bereich Arbeitssicherheit wird voll in Ihr Managementsystem integriert. Begehungen werden nach den Regeln der Internen Audits durchgeführt, Planung und Durchführung der Unterweisungen erfolgen entsprechend ihren QM-Vorgaben.

Richtgröße für die Einsatzzeiten sind die Vorgaben der Berufsgenossenschaften, die inhaltliche Ausgestaltung und der tatsächliche Einsatz richtet sich nach dem Bedarf im Unternehmen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der geleisteten Stunden bzw.nach dem Tagessatz.

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